Wir investieren in Nachhaltigkeit
Alles bleibt besser: Im Sinne umweltneutraler Produktionsprozesse arbeiten wir verstärkt daran, unsere Umverpackungen in Zukunft möglichst frei von Kunststoff zu halten.
Neuheiten im Gong-, Funkgong- und Zubehörsortiment erhalten ab sofort FSC-zertifizierte Kartonverpackungen. Weiterhin erforderliche Beutelverpackungen bestehen ausschließlich aus PVC-freiem Material. Der Warenversand erfolgt klimaneutral.

Das Gehäuse des Funkempfängers Piezo II aus unserem Preiseinstiegssortiment Baseline besteht zu 100% aus Recyclingmaterial. Darüber hinaus benötigt der Sender - wie auch schon beim Piezo I - keine Batterie.
Rechtliches
Was bedeutet Nachhaltigkeit konkret?
„Nachhaltige Entwicklung heißt, Umweltgesichtspunkte gleichberechtigt mit sozialen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu berücksichtigen. Zukunftsfähig wirtschaften bedeutet also: Wir müssen unseren Kindern und Enkelkindern ein intaktes ökologisches, soziales und ökonomisches Gefüge hinterlassen. Das eine ist ohne das andere nicht zu haben."
Quelle: www.nachhaltigkeit.info
Dementsprechend wollen wir handeln in dem wir zum Beispiel folgende Richtlinien und Verordnungen umsetzen
REACH Verordnung:
REACH ist eine Verordnung der Europäischen Union, die erlassen wurde, um den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor den Risiken, die durch Chemikalien entstehen können, zu verbessern. Darüber hinaus fördert sie Alternativmethoden zur Ermittlung schädlicher Wirkungen von Stoffen, um die Anzahl von Tierversuchen zu verringern.
RoHS Richtlinie und Elektrogeräteverordnung:
Die RoHS Richtlinie dient der Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Weiterhin wird über die Elektrogeräteverordnung die Rücknahme und das Recycling von Elektroschrott geregelt bzw. durchgeführt. Seit 2006 sind wir dort bereits registriert (Reg. Nr. DE 589 583 75) und sind Teil des Rücknahmesystems.
EMV Richtlinie:
EMV steht für Elektromagnetische Verträglichkeit, es ist die Fähigkeit eines Geräts (z. B. Funkgong) mit der Umwelt zufriedenstellend zu arbeiten ohne dabei selbst elektromagnetische Störungen zu verursachen. Produkte müssen also Störaussendungsgrenzwerte einhalten und gleichzeitig störfest sein.
Verpackungsverordnung:
Ziel der Verpackungsverordnung ist, eine Reduzierung des Aufkommens von Verpackungsmüll zu erzielen. Dazu zählen Verpackungsarten wie z.B. Verkaufsverpackungen, Umverpackungen und Transportverpackungen die unsererseits so klein wie möglich und so groß wie nötig gestaltet werden und gut trennbar sind (Papier, Kunststoffe etc.)